Amtliche Bekanntmachung - Klarstellung Punkt 4.1 der Durchführungsbestimmungen der HRMN
Hiermit gibt der Vorstand amtlich bekannt, dass die Durchführungsbestimmungen der Saison 2021/22 um eine Klarstellung im Punkt 4.1 ergänzt wurden. Die gültigen Durchführungsbestimmungen mit ergänzter Klarstellung in gelb markiert können dem Anhang entnommen werden und sind auf der Homepage veröffentlicht. Die Ergänzung der Klarstellung in die Durchführungsbestimmungen wurde vom erweiterten Vorstand mehrheitlich im schriftlichen Verfahren beschlossen und hat damit ab sofort Gültigkeit. In der Sache bleiben die Durchführungsbestimmungen unverändert. Es wird ausschließlich klargestellt, dass in allen Fragen des Aufstiegs auch §42/III Absatz 5 SpO DHB/HVN anzuwenden ist, falls eine Mannschaft (zwangsweise) auf die Aufstiegsberechtigung in die höhere Spielklasse verzichtet. Da die Spielordnung die Grundlage für alle Regelungen im Spielbetrieb bildet, ist der Vorstand der Auffassung, dass §42/III Absatz 5 selbstverständlich in allen Fragen des Aufstiegs anzuwenden ist. Dies wird durch die Ergänzung nochmal ausdrücklich klargestellt.