Verlängerung von Trainerlizenzen (Ruhephase, Verfall)
Trainer-C-Fortbildung
Die Trainer*in C-Lizenz hat eine Gültigkeit von maximal vier Jahren. Eine Lizenzverlängerung ist durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) möglich. Mindestens 10 LE müssen im Offline-Präsenz-Format absolviert werden.
Der Handballverband Niedersachsen-Bremen bietet Fortbildungen in zentralen und dezentralen Organisationsformen im Umfang zu je 5, 10 und 15 LE an. Die aktuellen Fortbildungen in Niedersachsen sind im Seminarkalender von nuLiga hinterlegt. Auch Fortbildungen anderer Handball-Landesverbände werden anerkannt.
Wird eine Lizenz nicht verlängert, ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit längsten zwei Jahre. Eine ruhende Lizenz kann durch Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von 15 LE wieder aktiviert werden. Weitere Informationen zur Verlängerung oder zum Wiedererwerb von Lizenzen können in der Anwendungshilfe des Deutschen Handballbundes nachgelesen werden.
Link zur HVNB Seite - Trainerin und Trainer C-Fortbildung
Trainer-B-Fortbildung
Die Trainer*in B-Lizenz hat eine Gültigkeit von maximal drei Jahren. Eine Lizenzverlängerung ist durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) möglich. Mindestens 10 LE müssen im Offline-Präsenz-Format absolviert werden.
Der Handballverband Niedersachsen-Bremen bietet Fortbildungen zentral im Umfang zu je 5, 10 und 15 LE an. Die aktuellen Fortbildungen in Niedersachsen sind im Seminarkalender von nuLiga hinterlegt. Auch Fortbildungen anderer Handball-Landesverbände werden anerkannt.