Handball-Region Mitte Niedersachsen e.V.

HVN beschließt Anpassungen der Trainer-Lizenzanforderungen im Jugendbereich ab der Spielzeit 2023/24

Quelle: HVN-Online

>>Das Erweiterte Präsidium des Handball-Verbandes Niedersachsen (HVN) hat den Vorschlag des Ressorts Bildung einstimmig angenommen. Die beschlossenen Änderungen gelten ab der Saison 2023/24 beziehungsweise 2024/25 und ändern die Bestimmungen für die Durchführung der Hallenhandball-Meisterschaftsspiele der Oberligen und Landesligen für die männliche und weibliche Jugend A, B und C des HVN.

Für die Saison 2023/24 sind damit Vereine der Oberligen der männlichen und weiblichen Jugend A und B verpflichtet für die Betreuung ihrer Mannschaften während der Meisterschaftsspiele, einen Trainer oder eine Trainerin mit einer gültigen DOSB-Lizenz als Trainer*in C Leistungssport Handball oder höher einzusetzen.

In der darauffolgenden Saison 2024/25 gilt für Vereine der Oberligen der männlichen und weiblichen Jugend A und B die verpflichtende Betreuung ihrer Mannschaften während der Meisterschaftsspiele durch einen Trainer oder eine Trainerin mit einer gültigen DOSB-Lizenz als Trainer*in B Leistungssport Handball oder höher. In der männlichen und weiblichen Jugend C bedarf es einen Trainer oder eine Trainerin mit einer gültigen DOSB-Lizenz als Trainer*in C Leistungssport Handball oder höher.

"Wir möchten sicherstellen, dass Nachwuchsleistungssportler*innen im Sinne der DHB-Rahmentrainingskonzeption ausgebildet werden“, kommentiert Jan Friedrich, Bildungsreferent Lehre des HVN, die Änderung. Von 2018 bis 2020 habe man die Ausbildungslehrgänge an die neuen Vorgaben des DHB bereits angepasst. „Das EP hat unserem Antrag einstimmig zugestimmt, das zeigt uns, dass unsere Ideen auch bei den Handballregionen auf fruchtbaren Boden stoßen.“

Personen, die jetzt schon eine Mannschaft in der Oberliga trainieren, sollen die Möglichkeit bekommen, die notwendige Lizenz bis zur Saison 2023/24 beziehungsweise 2024/25 zu erwerben. Friedrich: „Wir bieten in diesem Jahr sechs Trainer*in C-Ausbildungen an - fünf davon sind schon ausgeschrieben -, es sind Stand jetzt noch Plätze bei der diesjährigen Trainer*in B-Ausbildung frei und falls uns danach immer noch Anfragen erreichen, mehr Ausbildungen anzubieten, dann werden wir alles daran setzen, Oberliga-Trainer*innen eine Lehrgangsteilnahme zu ermöglichen.“

Vereine, die neu in die Oberliga aufsteigen, müssen die Lizenz gemäß Beschluss erst zwei Jahre später nachweisen, sofern sie dann noch in der Oberliga spielen. Für die Landesligen sind keine Lizenzvorgaben geplant.>>

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