Handball-Region Mitte Niedersachsen e.V.

Verlängerung von Trainerlizenzen (Ruhephase, Verfall)

Grundsätzliche Infos zum Erwerb oder Verlängerung von Trainer-Lizenzen

siehe DHB-Trainerordnung (TrO)

Kurzfassung - das Wichtigste auf einen Blick

Quelle: HVN Newsletter 03/2022

Wie viele Lerneinheiten (LE) brauche ich?

Für die Verlängerung ist die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen im Umfang von mind. 15 LE notwendig 

Welche Fortbildungen werden anerkannt?

Anerkannt werden neben den Lehrgängen des HVN auch Fortbildungen des DHB oder der anderen Handballverbände. Auch die Regionen des HVN können anerkannte Fortbildungen durchführen

Werden Lehrgänge vom LSB oder KSB anerkannt?

Können sie, wenn sie dem bundesweiten Leitfaden zur Anerkennung entsprechen. Hierfür müssen mind. 3 Monate vorher alle wesentlichen Informationen zu Umfang, Inhalt, Methode, Referent*innen und Organisation eingereicht werden. Diese Kriterien werden geprüft und der Lehrgang anschließend für die Verlängerung anerkannt oder nicht anerkannt.

Fortbildungen externer Anbieter*innen können im Umfang von maximal 5 LE anerkannt werden.

Was ist mit Online-/Blended Fortbildungen?

Online-Inhalte von Fortbildungen, z. B. Video- konferenzen oder begleitende Online-Aufgaben in Blended Learning Lehrgängen, können mit einem Maximum von 5 LE anerkannt werden. Mindestens 10LE müssen also im Präsenz-Format absolviert werden.

Wann muss ich meine Fortbildungen absolvieren?

Grundsätzlich während der Gültigkeit deiner Lizenz. Andernfalls wird deine Lizenz ungültig und ruht anschließend. Außerdem wird deine Lizenz ab 2023 immer vom Lizenzjahr deiner letzten Fortbildung aus verlängert. Um die volle Lizenzverlängerung um vier (C-) bzw. drei (B-Lizenz) zu bekommen, musst du also im letzten Jahr deiner Lizenzgültigkeit auch eine anerkannte Fortbildung besucht haben. Möchtest du ein paar Beispiele zur Veran- schaulichung, dann sieh dir mal die Anwendungs- hilfe an, die wir zusammen mit dem DHB entworfen haben: zur Anwendungshilfe DHB-Trainerordnung

Muss ich als Trainer*in Mitglied im Verein sein?

Ja, wenn du deine Trainer*in-Lizenz verlängern möchtest, musst du Mitglied eines Vereins im Deutschen Olympischen Sportbund sein (§ 11 TRO). 

Daher muss mit jeder Lizenzverlängerung zukünftig neben der Einverständniserklärung zum Datenschutz und der Selbstverpflichtung zur Prävention sexualisierter Gewalt auch der Nachweis einer Vereinsmitgliedschaft eingereicht werden.

Wann kann ich meine Verlängerung einreichen?

Deine Lizenz kann im digitalen System erst 3 Monate vor Ende der Gültigkeit verlängert werden. Schick deine Unterlagen daher bitte frühestens 3 Monate vor Ende deiner Lizenz zu.

Fortbildungen

Momentan genehmigt der HVN den Regionen "dezentrale" Fortbildungen durchzuführen. Die Fortbildungen können mit 5 Unterrichtseinheiten (UE), 10 UE oder 15 UE geplant werden (1UE=45 Min.). Die Themen können von der Region eigenständig ausgewählt werden.

Die Mindesteilnehmerzahl einer C-Lizenz Fortbildung beträgt 10-15 Personen.

 

Detaillierte Infos

Quelle: HVN Online

Die Trainer-C-Lizenz hat eine Gültigkeit von maximal vier Jahren. Eine Lizenzverlängerung ist durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) möglich. Mindestens zehn LE müssen im Offline-Präsenz-Format absolviert werden.

Der Handball-Verband Niedersachsen bietet Fortbildungen in zentralen und dezentralen Organisationsformen im Umfang zu je fünf, zehn und 15 LE an. Die aktuellen Fortbildungen in Niedersachsen sind im Seminarkalender von nuLiga hinterlegt. Auch Fortbildungen anderer Handball-Landesverbände werden anerkannt.

Wurden ausreichend Fortbildungen besucht, kann die Trainer-Lizenz frühestens drei Monate vor Ende der Gültigkeit verlängert werden. Hierfür müssen neben der Teilnahmebescheinigung folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Unterschriebene Einverständniserklärung zum Datenschutz (Downloadformular, PDF)
  • Unterschriebene Selbstverpflichtung zur Prävention sexualisierter Gewalt (Downloadformular, PDF)
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Olympischen Sportbundes (Download Formular, PDF)
  • Lizenzgebühr in Höhe von zehn Euro (beziehungsweise 25 Euro bei der Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des HVN)

Gültige Lizenzen können im persönlichen Bereich von nuLiga über den Reiter „Downloads“ heruntergeladen werden.

Wird eine Lizenz nicht verlängert, ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit längsten zwei Jahre. Eine ruhende Lizenz kann durch Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von 15 LE wieder aktiviert werden.

Wird eine Lizenz innerhalb der zweijährigen Ruhezeit nicht verlängert, kann sie nur durch die Teilnahme an mindestens 40 LE eines Ausbildungslehrgangs der entsprechenden Lizenzstufe aktiviert werden.

Vereine, die eine Fortbildung für Inhaber einer Trainer-C-Lizenz ausrichten möchten, wenden sich an ihre jeweilige Handballregion. Was bei der Ausrichtung zu beachten ist, ist im Infoblatt für Ausrichter dargestellt. Auch alle Wahlmodule der Trainerassistent-Ausbildung sind zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz anerkannt.

 

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